Ein kieferorthopädischer Eingriff bedeutet für dich als Erwachsenen oftmals eine finanzielle Belastung. Gesetzliche Krankenversicherungen decken diese Kosten nur in Ausnahmefällen. Doch unter bestimmten Umständen hast du die Möglichkeit, diese Kosten steuerlich geltend zu machen. In diesem Beitrag erklären wir dir, wie das funktioniert, ob auch Aligner steuerlich absetzbar sind und was du in Bezug auf Kinder beachten solltest.

Erwachsene tragen die Kosten für Kieferorthopädie meist selbst

Ganz gleich, ob du unsichtbare Aligner oder eine herkömmliche Zahnspange benötigst – für dich als Erwachsenen ist eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel eine erhebliche Investition. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt diese Kosten nur in Ausnahmefällen. Lediglich wenn eine chirurgische Verlagerung des Kiefers zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten. Bei Privatversicherungen kann die Abdeckung von kieferorthopädischen Behandlungen abhängig von deinem Versicherungsvertrag und dem gewählten Tarif variieren.

So kannst du deine kieferorthopädische Behandlung steuerlich absetzen

Sollte deine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig sein, kannst du die entstandenen Kosten steuerlich absetzen. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder: Die Kosten, die nicht von der Versicherung erstattet werden, kannst du in deiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung eintragen. Es ist dabei wichtig zu beachten, dass die Kosten nur dann absetzbar sind, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten.

Hast du die Grenze der zumutbaren Belastungen in einem Kalenderjahr bereits überschritten, hat jeder zusätzliche Euro einen Einfluss auf deine Steuer. Bleibst du unter dieser Grenze, erhältst du keine Steuervergünstigung.

Die Höhe der zumutbaren Belastung ist individuell und abhängig von verschiedenen Faktoren wie deinem Familienstand, der Anzahl der Kinder und deinem Einkommen. Daher ist es ratsam, dich im Vorfeld von einem Steuerberater beraten zu lassen, um herauszufinden, inwiefern die anfallenden Kosten tatsächlich steuerlich absetzbar sind.

Tipp: Sammle Belege für Gesundheitskosten über das Jahr hinweg und bündele die Kosten

Neben den selbst getragenen Kosten für Zahnspangen- und Aligner-Behandlungen zählen auch andere Ausgaben zu den Gesundheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Hierzu zählen beispielsweise verschreibungspflichtige Medikamente, Rezeptgebühren, Kosten für Zahnersatz oder Brillen. Es ist daher empfehlenswert, alle Zahlungsbelege für Gesundheitsausgaben im Laufe des Jahres zu sammeln und diese dann in deiner Steuererklärung einzutragen oder deinem Steuerberater zu übergeben. Zudem kann es sinnvoll sein, Behandlungen so zu planen, dass die Zumutbarkeitsgrenze in dem betreffenden Kalenderjahr überschritten wird – zum Beispiel, indem du deine eigene kieferorthopädische Behandlung im gleichen Jahr durchführen lässt wie die deines Kindes oder deines Partners.